Jugendvertretung dürfen nicht für parteiliche Zwecke instrumentalisiert werden.

Jugendvertretungen repräsentieren die Jugendlichen der Kommune und vertreten deren Interessen. Das Handeln der Jugendvertretung ist nicht an parteipolitisches Interesse gebunden. Auch wenn einzelne Mitglieder der Jugendvertretung in Parteien engagiert sind, werden Entscheidungen der Jugendvertretung auf der Grundlage der Interessen der Jugendlichen und ohne Vorgaben durch politische Parteien getroffen. Die freie Ausübung des Mandats muss gewährleistet sein. Überparteilichkeit bedeutet nicht den Ausschluss aller parteipolitischen Standpunkte, sondern die Beachtung der Vielfalt der politischen Meinungen und die Zusammenarbeit mit allen demokratischen Parteien. So sollten etwa bei Projekten und Veranstaltungen der Jugendvertretung alle demokratischen Parteien eingeladen oder Gesprächsangebote allen Fraktionen unterbreitet werden.