Es ist wichtig die Wahl multimedial zu bewerben und hierfür auf bereits bestehende Netzwerke zurückzugreifen. Informationen sollen großflächig verbreitet werden. Hierfür können folgende Kanäle zum Einsatz kommen: Zeitung, Mitteilungsblatt der Gemeinde, allgemeine ortsübliche Bekanntmachung, Homepage der Gemeinde, Social Media, Schulen, Jugendzentrum oder Vereine.
Gerade bei Schulen, Jugendzentren und Vereinen ist ein persönlicher Besuch von erfahrenen Mitgliedern des Gremiums oder bei einer Neugründung durch die InitiatorInnen sehr sinnvoll. Hierbei kann oftmals durch die jugendliche Perspektive und Erfahrungsberichte über das Wirken als JugendvertreterIn die Neugier an politischen Prozessen geweckt und die Leidenschaft für Jugendbeteiligung weitergegeben werden. Die Informationen können im Anbetracht des zeitlichen Aufwandes auch klassen- oder gruppenübergreifend weitergegeben werden. Damit alle Bildungsebenen in der Jugendvertretung vertreten sind, sollte in allen Schulformen für die Wahl geworben werden. Ein besonderes Augenmerk sollte dabei auf Förder- und Mittelschulen sowie auf Berufsschulen liegen.
Eine Bekanntmachung beinhaltet nicht nur den Wahltermin, sondern auch eine genaue Erklärung, was eine Jugendvertretung ist, welche Möglichkeiten diese für die kommunale Jugend bietet und welcher persönliche Mehrwehrt durch eine aktive Teilnahme im Gremium entsteht. Informationen zur Wahlberechtigung sowie zur Eintragung ins WählerInnenregister sollten ebenso vermerkt werden.
Bei Jugendvertretungen, die bereits seit einigen Amtsperioden bestehen, eignet es sich, vergangene Projekte und Aktionen zu erwähnen. Ebenso sollte der Ablauf der Kandidatureinreichung ausreichend erläutert werden. Für Rückfragen ist es sinnvoll, Kontaktdaten zu vermerken (E-Mail-Adresse, Telefonnummer, etc.).
Diese vielen Informationen können beispielsweise in einem ansprechenden digitalen Informationsflyer in der Corporate Identity des Gremiums zusammengefasst werden. Dieser Flyer kann auch an anderen Stellen in analoger Form bei zukünftigen Veranstaltungen als Werbemittel eingesetzt werden. Auch ein Image-Film oder Plakate eignen sich für eine effektive Werbung. Meist ist es auch sinnvoll, alle wahlberechtigten Jugendlichen mit einem persönlichen Brief anzuschreiben. Dieser kann auch als Wahlbenachrichtigung dienen und den Beginn des Wahlprozesses mit allen nötigen Informationen und Angaben, wie Zugangsdaten zur digitalen Wahlplattform, einleiten.
Es bietet sich an, als Bewerbung einen kurzen, vorgegebenen Steckbrief mit Namen, Alter, Tätigkeit, einem Foto und einigen weiteren Fragen wie "Welche Projekte möchtest Du in Deiner Kommune umsetzen?" von den Kandidierenden ausfüllen zu lassen. Die Kandidaturen können im Jugendzentrum oder Rathaus bei den zuständigen kommunalen Ansprechpersonen, wie den JugendpflegerInnen, eingereicht werden. Es eignet sich auch der digitale Weg per E-Mail oder über einen Messenger-Dienst. Bei kleineren Gemeinden sind auch Präsenzveranstaltungen möglich, bei denen die kandidierenden Jugendlichen sich vorstellen und kennenlernen können.
Für die Phase, in der intensiv für die Neuwahl des Gremiums geworben wird, sollte ein Zeitraum von etwa vier Wochen eingeplant werden. Die Einreichung von Kandidaturen sollte bis kurz vor der Wahl möglich sein. Ein bis zwei Wochen vor der Wahl sollten die Kandidaturen vor allem über die Sozialen Medien bekanntgegeben werden.