Jugendvertretungen brauchen eine eigene Satzung, die ihre Rechte, Aufgaben und Strukturen klar regelt – gemeinsam mit den Jugendlichen erarbeitet. Nur so sind Wirksamkeit, Selbstbestimmung und rechtliche Sicherheit garantiert.

Die Satzung bildet das Fundament der Jugendvertretung und muss vom Kommunalparlament beschlossen werden.

Wichtige Bestandteile einer Satzung sind: