Jugendvertretungen brauchen Rede-, Antrags- und Informationsrechte im Kommunalparlament – verbindlich in ihrer Satzung festgehalten.

Diese Rechte sichern echten Einfluss auf jugendrelevante Themen, ermöglichen nachhaltige Mitgestaltung und fördern eine ernsthafte Zusammenarbeit mit Politik und Verwaltung.

So wird Teilhabe sichtbar, wirksam und schützt vor reiner Symbolpolitik.