Bekanntgabe der Ergebnisse

Die Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgt durch die kommunale politische Spitze meist direkt nach der Auszählung im Rathaus oder Jugendzentrum. Oftmals sind hierbei alle KandidatInnen anwesend. Durch Verpflegung sowie Einladung von PressevertreterInnen wird ein angemessener, feierlicher Rahmen für eine Wahl geschaffen. Die Ergebnisse sollten dann in der Zeitung, auf Social Media und auf der Webseite der Kommune veröffentlicht werden. Die gewählten Mitglieder der Jugendvertretung sollten in einem offiziellen Brief benachrichtigt und zur konstituierenden Sitzung eingeladen werden. Nach der konstituierenden Sitzung, die auch in feierlicher Atmosphäre ausklingen kann, sollten alle Mitglieder möglichst zeitnah in einer Stadt-, Gemeinderats- oder Kreistagssitzung vorgestellt werden.

Reflexion des Wahlprozederes

Es sollte sorgfältig geprüft werden, ob die Werbung für die Wahl angemessen war, ob wichtige kommunale Akteure eingebunden wurden oder ob ein alternatives Wahlverfahren zum Einsatz kommen könnte. Oftmals müssen Verfahren niederschwelliger und jugendfreundlicher gestaltet werden. Auch kann die Attraktivität einer Jugendvertretung gesteigert werden, wenn von Seiten der politischen Instanz den JugendvertreterInnen Rechte zugeschrieben werden, die eine wirksame Umsetzung jugendlicher Interessen ermöglichen. Wichtig ist es, die Jugendlichen der Kommune in der folgenden Amtsperiode durch offene Angebote stetig einzubeziehen. So gelingt es, eine Bindung aufzubauen und gemeinsam die Attraktivität des Gremiums zu steigern.

Die Entstehung einer idealen Jugendvertretung ist ein fortlaufender Prozess und darf nicht aufgrund unerfüllter Faktoren im ersten Schritt eingestellt werden.