Jugendliche sind politisch und wollen mitreden. Im Rahmen einer vielfältigen kommunalen Beteiligungslandschaft für junge Menschen spielt die Jugendvertretung deshalb eine zentrale Rolle. Neben offenen oder projektbezogenen Beteiligungsformaten gilt sie als dauerhafte, repräsentative Vertretung für die Interessen junger Menschen einer Region gegenüber ansässigen kommunalen Körperschaften und EntscheidungsträgerInnen.
Die Jugendvertretung soll durch Wahl ein Abbild der verschiedensten Lebensrealitäten junger Menschen vor Ort schaffen und diese entsprechend repräsentieren. Durch institutionelle Mitwirkungsgarantien und die Nähe zu tatsächlichen kommunalen Strukturen, wie Gemeinde-/ Stadtrat oder Kreistag, BürgermeisterInnenamt oder Verwaltung, sind junge Menschen in der Lage, verantwortungsbewusst im Interesse aller Jugendlichen an kommunalen Entwicklungen teilzunehmen.
Die Jugendvertretung ermöglicht so den verlässlichen Zugang jugendpolitischer Interessen zu kommunalen Planungsprozessen. Jedoch sollten diese Gremien nicht als jugendliche Äquivalente von Kommunalparlamenten betrachtet werden, denn neben der politischen Teilhabe- und Bildungsfunktion bieten sie den Jugendlichen eine Plattform zur Entwicklung persönlicher Kompetenzen und einen Ort der Vernetzung.
Jugendparlament, Jugendbeirat, Jugendkommission, Jugendstadtrat oder Jugendkreistag – um der Vielfalt der Formen von institutionalisierter Jugendbeteiligung gerecht zu werden, soll sich nicht ausschließlich auf einen dieser Begriffe im gesellschaftlichen Diskurs fokussiert werden. Je nach Kommune finden diese mit unterschiedlicher Betitelung Einzug in die kommunale Landschaft, gleichen sich jedoch in Ziel, Ausrichtung und Funktionsweise.
Daher soll übergreifend von Jugendvertretungen gesprochen werden.